Produkte, die das Siegel „Rainforest Alliance Certified™" tragen, stammen von Farmen, die umfassende ökologische, soziale und betriebswirtschaftliche Kriterien für eine nachhaltige Landwirtschaft in den Tropen erfüllen.Das Sustainable Agriculture Network (SAN), ein Zusammenschluss von neun Umweltschutz-organisationen, hatdafür bereits in den frühen 1990er Jahren den Sustainable Agriculture Network-Standard (SAN-Standard) entwickelt.
Rückwirkend zum 1. Juli 2010 hat das SAN jetzt eines der etwa 100 Zertifizierungskriterien aufgewertet: Es ist ab sofort ein Kritisches – und damit unabdingbares – Kriterium. Es macht gute nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den zertifizierten Betrieben und den umliegenden Gemeinden zur Pflicht:
Das SAN-Kriterium 7.2 verlangt, dass Farmen Richtlinien entwickeln und Maßnahmen umsetzen, die die Interessen der lokalen Bevölkerung und von Interessengruppen berücksichtigen, wenn Aktivitäten der Farm per se oder Änderungen bei der Tätigkeit der Farm negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, die Beschäftigung von Arbeitern oder die natürlichen Ressourcen haben könnten. Die Farmen müssen öffentlich zugänglich alle eingehenden Beschwerden und Kommentare dokumentieren. Gleiches gilt für deren Beantwortung.
Die zertifizierten Farmen sollen mit Nachbarn, Gemeinden und Interessengruppen in Dialog treten und sich wechselseitig über Aktivitäten und Pläne informieren und beraten und so zum sozialen Wohl der Gemeinde und zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Das zusätzliche Kritische Kriterium ergänzt die bislang diesen Status innehabenden 14 anderen Kritischen Kriterien. Sie müssen alle erfüllt sein, damit der Betrieb die Zertifizierung erhält. Ein Betrieb, der auch nur ein Kritisches Kriterium nicht erfüllt, wird nicht zertifiziert bzw. verliert die Zertifizierung, selbst wenn alle anderen Bedingungen erfüllt werden. Insgesamt müssen Farmen, wollen sie zertifiziert werden, alle 15 Kritischen und gleichzeitig mindestens 80 Prozent aller rund 100 Kriterien erfüllen.
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Der Sustainable Agriculture Network-Standard (SAN-Standard) im Überblick.
Die zwingenden und wichtigen Kriterien umfassen:
- Nachweisliche Trennung von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten entlang der Lieferkette; Tracking-System.
- Schutz und Erhalt der natürlichen Ökosysteme auf dem Farmgelände.
- Keine Rodung von Waldund keine starke Beeinträchtigung oder Zerstörung anderer Ökosysteme wie Sumpf-, Marsch- oder Auenlandschaftennach dem 1. November 2005. Starke Beeinträchtigungen oder die Zerstörung natürlicher Ökosysteme zwischen dem 1. November 1999 und 1. November 2005 müssen rückgeführt oder wiederhergestellt werden, ggf. an anderer geeigneter Stelle auf dem Farmgelände.
- Keine Jagd wildlebender Tiere, kein Gefangenhalten und kein Handel mit ihnen.
- Keine Verunreinigung natürlicher Gewässerdurch organische oder anorganische feste Stoffe wie Haus- oder Industrieabfälle, Ausschussprodukte, Bauschutt oder andere Materialien; keine Einleitung von nicht aufbereitetem industriellem oder häuslichem Schmutz- oder Brauchwasser.
- Keine Diskriminierung von Arbeitern oder Angestelltenin Fragen der Politik, Personalangelegenheiten und Verträge aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, sozialer Herkunft, politischer Tendenz, Nationalität, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder anderen legalen Gruppen, Gesundheitszustand, sexueller Orientierung, Personenstand oder aus einem anderen Motiv.
- Übereinstimmung des Grundentgeltsder Arbeiter mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem regionalen Durchschnitt – in jedem Fall mit dem höheren der beiden Maßstäbe oder darüber liegend.
- Unterbringung der Arbeiterund ihrer Familien in sicheren Häusern mit guter Hygiene, sauberem Trinkwasser und Elektrizität sowie Trennung von Schlafräumen und Küche.
- Medizinische Versorgung für alle (auch der Gemeindemitglieder) ist obligatorisch.
- Keine ausbeuterische Kinderarbeit.
- DieSchulbildung von Kindern und Jugendlichen darf nicht behindert werden; Zugang zu Schulunterricht ist Pflicht.
- Keine Zwangsarbeit: kein Einbehalten oder Vorenthalten von Lohn oder anderen Leistungen oder erworbenem oder gesetzlichem Rechtsanspruch, von notwendigen Dokumenten, um Angestellte oder Arbeiter zur Weiterarbeit zu zwingen; auch: Verbot von widerrechtlicher Aneignung, von Drohungen, von sexuellem Missbrauch oder anderen physischen oder psychischen Maßnahmen – auch nicht zur Disziplinierung.
- In der Schädlingsbekämpfung haben Nützlinge (z.B. natürliche Fressfeinde wie Wespen) zwingend Vorrangvor der Anwendung von Agrochemikalien.
- Arbeiter, die Agrochemikalien ausbringen oder in Kontakt mit ihnen kommen, müssen eine effektive Schutzausrüstung tragen, die von den Farmern in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt werden muss.
- Verbot von Gentechnik.
- Der Gebrauch von Agrochemikalien muss drastisch reduziert werden. Über 100 Pestizide sind verboten. Die Anwendung chemischer oder biologischer Substanzen auf zertifizierten Farmen ist u. a. nicht gestattet, wenn deren Anwendung im Land nicht legal ist, sie von der US-Umweltschutzbehörde EPA oder von der Europäischen Union verboten sind, sie als „Beständige Organische Kontaminanten“ (POP = Persistant Organic Pollutants) der Stockholm-Konvention identifiziert wurden oder sie in der Liste "Dirty Dozen" des Pesticide Action Network (PAN) aufgeführt sind.
- Schaffung neuer Anbauflächen nur, wenn das vorgesehene Gebiet adäquate Klima- und Bodenbedingungen und eine für die landwirtschaftliche Produktion geeignete Lage aufweist. Rodung von Wald zur Erschließung neuer Produktionsflächen ist verboten.
- Für Zuckerrohr, weil dort typisch: Das Legen von Bränden zur Erntevorbereitung ist verboten.
- Gute nachbarschaftliche Beziehungen der Farmer zu betreffenden Gemeinden und Kommunen.
Hinweis für Redakteure:
Der neue Standard (liegt in englischer Sprache vor) kann bei der Pressestelle abgerufen werden.